Pflegeassistenz mit Schwerpunkt Haus- und Familienpflege (PA H&F)
AUSBILDUNGS ORT
Hamburg
DAUER
3 Jahre
Staatlich anerkannt
Ja
Art der Ausbildung
Schulische Ausbildung
SPECIALS
Ausbildungsbeginn ist der erste Schultag nach den Sommerferien.
Der praktische Teil dieser Ausbildung wird in Praktikumsbetrieben erlernt.
Ausbildungsvergütung
Da es eine schulische Ausbildung ist, wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Was ist meine Tätigkeit in diesem Beruf?
Pflegeassistenzkräfte mit dem Schwerpunkt Haus- und Familienpflege übernehmen die Grundsicherung in der Pflege und die Betreuung von Menschen mit einer besonderen Bedürftigkeit. Dazu gehören vor allem Erkrankte, Senioren und Menschen mit Behinderung. Sie helfen bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen und beim Anreichen von Essen. Sie motivieren zu Bewegung und Beschäftigung.
Der Unterricht erfolgt in Lernfeldern mit den Bereichen Pflege, Ernährung, Hauswirtschaft, Betreuung und Verwaltung.
Inhalte (Auszug):
• Grundpflege
• Behandlungspflege
• Medikamentenlehre
• Erste-Hilfe-Maßnahmen
• Einführung in die Pflegeplanung
• Hauswirtschaft
• Betreuung
Sofern Du den „Gleichwertigkeitsvermerk mit dem Realschulabschluss“ erhalten hast, kannst Du in andere Ausbildungsberufe wechseln, wie zum Beispiel in die Generalistische Pflegeausbildung (GeP) oder direkt (ohne Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz) in die Erzieherausbildung.
Wo kann ich beruflich eingesetzt werden?
Pflegeassistenzkräfte mit dem Schwerpunkt Haus- und Familienpflege arbeiten als Angestellte oder Selbständige häufig in Einrichtungen wie:
• hauswirtschaftlichen Betrieben
• Familien
• Kindertagesstätten
• ambulanten und stationären Pflegebetrieben
• Behinderteneinrichtungen
• Wohngemeinschaften für betreuungsbedürftige Menschen jeden Alters
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
- Fachhochschulreife/Hochschulreife oder
- Mittlerer Schulabschluss oder
- Erster Allgemeinbildender Schulabschluss
- Nachweis Hamburger Hauptwohnsitz, eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis
- Weitere Voraussetzungen sind die Vollendung des 16. Lebensjahres im Bewerbungsjahr und die gesundheitliche Eignung. Darüber hinaus darf keine Erstausbildung vorliegen.
Welche Kosten kommen durch die Ausbildung auf mich zu?
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann eine Ausbildungsförderung (BAFöG) beantragen.